Pflegeberatung
Der Verband der privaten Krankenversicherung hat auf der Jahrestagung in Berlin den Aufbau einer eigenständigen Pflegeberatung bekannt gegeben.
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Versicherungen 50 Plus
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Pflege-Zusatzversicherungen
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Pflegeversicherung Grundlagen
Die Pflegeversicherung wurde als umlagefinanzierte Pflichtversicherung zum 1.1.1995 mit dem Sozialgesetzbuch XI eingeführt. Nach Inkrafttreten wurden alle Versicherten der ges. Krankenversicherung in die soziale Pflegeversicherung aufgenommen.
Versicherte der privaten Krankenversicherung wurden Mitglieder der privaten Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten die bei erheblich erhöhtem Bedarf an pflegerischer und an hauswirtschaftlicher Versorgung bei mehr als 6 Monaten Dauer. Man nennt sie auch die „5.Säule“ der Sozialversicherung. Die Pflegeversicherung leistet nur auf Antrag.
Voraussetzung ist die Einstufung in eine Pflegestufe:
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